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Leeres Dokument BMELV - bvl.bund.de

2011-3-8 · Darbietung noch durch die über jegliches Medium verbreiteten Informationen irreführen. Ferner sind spezifische Anforderungen an die Kennzeichnung und Aufmachung in Artikel 11 der FMVV festgelegt. Demnach darf der Verwender des Futtermittels, z. B. der Land-wirt oder der Heimtierhalter, weder durch die Kennzeichnung noch durch die Aufmachung

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